Viele Waren-und Versandhäuser locken mit den Angeboten, ihre Waren in monatlichen Teilbeträgen zu tilgen. Bei einem Ratenkauf spielt das monatliche Einkommen keine Rolle und wenn kein Negativeintrag bei der Schufa vorhanden ist, bekommt man die Waren in der Regel auch als Geringverdiener oder Arbeitslosengeld 2 Empfänger zur Abzahlung.
Doch Vorsicht! Meist ist eine Ratenzahlung der Beginn der Schuldenfalle. Als Hartz 4 Empfänger beispielsweise, hat man monatlich, nur ein sehr geringes Buget zur Verfügung. Häufig reicht das Geld kaum um die laufenden Kosten zu begleichen und zusätzliche Ausgaben, wie das Abzahlen eines Ratenkredits ist fast unmöglich.
Es ist sinnvoll, vor dem Abschluss einer Ratenvereinbarung die laufenden monatlichen Kosten zu überprüfen. Selbst wenn man in den ersten Monaten in der Lage ist die Raten regelmäßig zu zahlen, kann es zu unvorhergesehenen Problemen kommen. Da reicht es häufig schon, dass der Kühlschrank oder die Waschmaschiene kaputt geht.
Kommt man mit einer rate in Verzug, können schnell Zinsen und Mahngebühren hinzukommen. Wenn das Unternehmen die Ratenvereinbarung kündigt, wird die gesamte Summe fällig und das ist für einen Empfänger von Hartz 4 nicht zu begleichen. Die Summe wird immer höher und im schlimmsten Fall, kommen Gerichts- und Vollstreckungskosten hinzu. Selbst geringe Beträge werden so in hohe Schulden umgewandelt.
Jeder der sich entschließt , Waren zu bestellen und in Raten abzuzahlen, sollte sein Einkommen überprüfen damit die Abzahlung gewährleistet ist und man nicht unnötig Schulden macht.